A1-Bescheinigungen sind auch für Gerichte im Tätigkeitsstaat verbindlich, selbst wenn sie nach Ansicht der Verwaltungskommission zu Unrecht ausgestellt wurden
EuGH-EntscheidungenEuroparechtHon.-Prof.Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2018/137ÖJZ 2018, 1095 - 1096 Heft 23 und 24 v. 4.1.2019