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VersVG novelliert: Rücktrittsrecht und Rückkaufswertberechnung neu

VersicherungsrechtAufsatzUniv.-Prof.Dr. Martin SchauerÖJZ 2018/132ÖJZ 2018, 1037 - 1046 Heft 23 und 24 v. 4.1.2019

Normen: § 5c VersVG; § 176 VersVG; § 3 KSchG; § 3a KSchG; § 5 Z 34 VAG 2016; § 165a VersVG

Schlagwörter:

Lebensversicherung; Versicherungsnehmer; Rückabwicklung; Schadenersatzansprüche; Aktivlegitimation; Unternehmer; Verbraucher; Versicherungsarten; Großrisiken; Gruppenversicherungsverträge; Rücktrittsfrist; Informationspflichten; Prämienzahlungsdauer; Vertragsbeendigung; Rechtsfolgen

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