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Kostenseitig - Zum Zweck des Erfolgsprinzips

GebührenrechtAufsatzJosef ObermaierÖJZ 2018/143ÖJZ 2018, 1108 Heft 23 und 24 v. 4.1.2019

Normen: § 41 ZPO

Schlagwörter:

Gerichtsunkosten; Ermessensentscheidung; Einzelfall; Mutwilligkeit; Prozessführung; Kostenteilung; Ungerechtigkeiten; Ersatzfähigkeit

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