vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1109 ABGB - Bei Annahmeverzug des Bestandsgebers schuldet der Bestandnehmer kein Benützungsentgelt

Evidenzblatt-Leitsätze - BestandrechtSachenrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2018/1ÖJZ-LS 2018, 43 Heft 1 v. 24.2.2018

Entscheidung: OGH 20.9.2017, 3 Ob 156/17p

Normen: § 1109 ABGB

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!