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Pflicht zur Zahlung eines Benützungsentgelts (für eine Sondernutzung) endet erst mit dem Vollzug des Teilungsurteils

Evidenzblatt-LeitsätzeSachenrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2018/141ÖJZ-LS 2018, 882 Heft 19 v. 2.11.2018

Entscheidung: OGH 29.5.2018, 4 Ob 221/17d

Normen: § 830 ABGB; § 351 EO

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