vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für Strafaufschub ist Gesamtdauer entscheidend

Evidenzblatt-LeitsätzeStrafvollzugHon.-Prof. Dr. Eckart RatzÖJZ-LS 2018/103ÖJZ-LS 2018, 623 Heft 13 v. 4.8.2018

Normen: § 6 Abs 1 StVG; § 3 Abs 1 erster Satz StVG

Schlagwörter:

Freiheitsstrafe; bedingte Nachsicht; Strafteil; Vollzugsanordnung; Widerruf

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!