Entscheidung: OGH 30.8.2016, 1 Ob 114/16w
Schlagwörter:
Schockschaden; Totgeburt; Anspruchsberechtigung; Behandlungsfehler; grobe Fahrlässigkeit; Behandlungsbedürftigkeit; seelische Beeinträchtigung; Trauerschmerz; Wunschkind; Geschwister; Haushaltsgemeinschaft; Schmerzengeldzuspruch