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Antrag auf Vollstreckung kann immer unmittelbar beim Vollstreckungsgericht eingebracht werden

EuGH-EntscheidungenZivilprozessrecht; UnterhaltsrechtDr. Christoph BrennÖJZ 2017/40ÖJZ 2017, 283 Heft 6 v. 1.4.2017

Entscheidung: EuGH 9.2.2017, C-283/16

Normen: EuUntVO 4/2009/EG; Art 41 EuUntVO

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