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EuGH ist für die Auslegung harmonisierter Normen zuständig

EuGH-EntscheidungenEuroparechtn. n.ÖJZ 2017/9ÖJZ 2017, 91 Heft 2 v. 18.2.2017

Entscheidung: EuGH 27.10.2016, C-613/14

Normen: Art 267 Abs 1 AEUV; Art 4 Abs 1 RL 89/106/EWG

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