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Im Obsorge- sowie im Kontaktrechtsverfahren muss das Kind befragt werden

Evidenzblatt-LeitsätzeFamilienrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2017/158ÖJZ-LS 2017, 983 Heft 21 v. 24.11.2017

Entscheidung: OGH 24.8.2017, 4 Ob 131/17v

Normen: § 105 AußStrG; § 181 ABGB

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