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Die familienrechtliche Verjährungshemmung gilt auch für vereinbarte Zinsen

Evidenzblatt-LeitsätzeFamilienrechtDr. Martina Weixelbraun-MohrÖJZ-LS 2017/150ÖJZ-LS 2017, 928 Heft 20 v. 17.11.2017

Entscheidung: OGH 24.5.2017, 1 Ob 72/17w

Normen: § 1480 ABGB; § 1495 ABGB

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