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Gerichtsstandsklausel gilt nur zwischen den Vertragsparteien, nicht aber für Dritte, selbst wenn sie mit der Partei solidarisch haften

EuGH-EntscheidungenEuropäisches ZivilprozessrechtDr. Christoph BrennÖJZ 2017/121ÖJZ 2017, 886 Heft 19 v. 28.10.2017

Entscheidung: EuGH 28.6.2017, C-436/16

Normen: Art 23 EuGVVO 2001; Art 25 EuGVVO 2012

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