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"Vorhalte" gegenüber Zeugen sind Verlesungen nach § 252 StPO

Evidenzblatt-LeitsätzeStrafprozessrechtHon.-Prof. Dr. Eckart RatzÖJZ-LS 2017/131ÖJZ-LS 2017, 792 - 793 Heft 17 v. 23.9.2017

Entscheidung: OGH 5.4.2017, 15 Os 21/17b

Normen: § 258 Abs 1 StPO; § 12 Abs 2 StPO; § 252 Abs 1 StPO

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