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Kostenseitig - Das Einbringungsverfahren nach dem GEG

GebührenrechtAufsatzJosef ObermaierÖJZ 2017/110ÖJZ 2017, 796 Heft 17 v. 23.9.2017

Normen: § 1 GEG; §§ 6 ff GEG; § 79 GOG; § 80 GOG; §§ 89 ff GOG; § 87 ZPO; § 57 AVG; § 121 GOG; § 7 Abs 7 GEG

Schlagwörter:

Justizverwaltung; Systemänderung; Gebühreneinbringung; Vertretungsmacht; Grundverfahren; Lastschriftanzeige; Zahlungsauftrag; Bemessungsgrundlage; Verschlechterungsverbot

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