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Tatumstände für "besondere Beschaffenheit" müssen näher festgestellt werden

Evidenzblatt-LeitsätzeStrafrechtHon.-Prof. Dr. Eckart RatzÖJZ-LS 2017/79ÖJZ-LS 2017, 479 Heft 10 v. 10.6.2017

Entscheidung: OGH 26.1.2017, 12 Os 159/16y

Normen: § 26 Abs 1 StGB

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