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Unionsrecht schützt den europäischen Markt vor kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile durch Tierversuche - auch in Drittstaaten - bestimmt wurden

EuGH-EntscheidungenEuroparechtDr. Maria Berger, Dr. Christoph Brenn, Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2016/149ÖJZ 2016, 1109 - 1110 Heft 23 und 24 v. 14.1.2017

Entscheidung: EuGH 21.9.2016, C-592/14

Normen: Art 18 VO (EG) 1223/2009

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