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§ 422 ABGB (§ 364 ABGB) - Fachgerechter Rückschnitt bis zur Grundgrenze darf auch auf einmal erfolgen

Evidenzblatt-Leitsätze - NachbarrechtAllgemeine Rechtsfragen; ZivilrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2016/135ÖJZ-LS 2016, 837 Heft 18 v. 30.9.2016

Entscheidung: OGH 15.6.2016, 4 Ob 41/16g

Normen: § 422 Abs 1 ABGB

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