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§ 126 Abs 1 StPO (§ 281 Abs 1 Z 4 StPO) - GA zur Glaubwürdigkeit von Zeugen bedarf Indizien für deren Fehlen

Evidenzblatt-Leitsätze - StrafprozessrechtStrafprozessrechtDr. Eckart RatzÖJZ-LS 2016/139ÖJZ-LS 2016, 839 Heft 18 v. 30.9.2016

Entscheidung: OGH 22.3.2016, 11 Os 21/16x

Normen: § 281 Abs 1 Z 4 StPO

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