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Für Vereinsstreitigkeiten besteht eine befristete Unzulässigkeit des Rechtsweges

ZivilverfahrensrechtZivilprozessrecht; Vereins- und Versammlungsrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/130ÖJZ-LS 2016, 795 - 796 Heft 17 v. 16.9.2016

Entscheidung: OGH 18.5.2016, 5 Ob 251/15w

Normen: § 8 VergG 2002

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