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Rechtliche Erwägungen sind kein Gegenstand der NB

StrafprozessrechtStrafprozessrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/123ÖJZ-LS 2016, 749 Heft 16 v. 2.9.2016

Entscheidung: OGH 9.3.2016, 13 Os 82/15f

Normen: § 281 Abs 1 StPO; § 260 Abs 1 Z 2 StPO

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