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Gewährleistungsberechtigter muss Mängelbehebung ermöglichen und dafür notwendige Vorarbeiten veranlassen

Evidenzblatt-LeitsätzeSchadenersatzrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/106ÖJZ-LS 2016, 692 Heft 14 und 15 v. 5.8.2016

Entscheidung: OGH 20.1.2016, 3 Ob 213/15t

Normen: § 932 ABGB; § 1168 ABGB

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