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Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Rechtsexpertisen

StrafrechtAufsatzMag. Dr. Johannes OberlaberÖJZ 2015/114ÖJZ 2015, 875 - 881 Heft 19 v. 1.10.2015

Normen: § 105 StGB; § 12 Fall 3 StGB; § 146 StGB; § 144 StGB; § 145 StGB; § 879 ABGB

Schlagwörter:

Rechtsgutachten; neutrale Alltagshandlungen; Rechtsberatung; Sozialadäquanz; Auftraggeber; Nötigung; Betrug; Erpressung; Rechtsgutachter; Beitrag; Gutachtenerstellung; Gutachtenaufträge; Weisungsgebundenheit;

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