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Werkunternehmer haftet auch nach Übergabe nach WRG

SchadenersatzrechtJudikaturHR Dr. Christoph Brenn, Thomas KlickaEvBl 2014/52EvBl 2014, 357 - 359 Heft 8 v. 15.4.2014

OGH 29.8.2013, 1 Ob 127/13b; OGH 17.10.1995, 1 Ob 612/95

Schlagwörter:

Wasserrecht; Gewässerverunreinigung; Haftung des Werkunternehmers nach Übergabe des Werkes; wasserpolizeilicher Auftrag; Duldungspflicht des Grundeigentümers; Zivilprozessrecht; Bindungswirkung; Bindung an Verwaltungsstrafbescheid; Bindung an strafgerichtliches Urteil; Rechtskraft; Bindung Dritter;

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