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Persönliche Haftung bleibt trotz verbotener Einlagenrückgewähr aufrecht

SchuldrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennEvBl 2014/43EvBl 2014, 304 - 306 Heft 7 v. 1.4.2014

OGH 17.7.2013, 3 Ob 50/13v; OGH 14.9.2006, 6 Ob 200/06i

Schlagwörter:

Gesellschaftsrecht; Verbot der Einlagenrückgewähr; Auswirkung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten; Kreditvertrag; Nichtigkeit; Garantie; materiell eigene Verbindlichkeit; Interzession; richterliches Mäßigungsrecht;

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