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Produkthaftungsklage ist am Ort der Produktherstellung einzubringen

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennÖJZ 2014/43ÖJZ 2014, 283 Heft 6 v. 15.3.2014

EuGH 16.1.2014, C-45/13

Schlagwörter:

Rs Kainz; internationale Zuständigkeit; Deliktsgerichtsstand; Schadensort; Produkthaftung;

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