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Keine unmittelbare Drittwirkung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer im Unternehmen

GrundrechteJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2014/41ÖJZ 2014, 282 - 283 Heft 6 v. 15.3.2014

EuGH 15.1.2014, C-176/12

Schlagwörter:

Europarecht; Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen; unmittelbare Anwendbarkeit; Grundsatz; Mindestanzahl an Beschäftigten; Ausschluss bestimmter Beschäftigter;

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