OGH 24.10.2013, 6 Ob 136/13p
Schlagwörter:
Ehewohnung; Wohnrecht; Unterlassungsanspruch des in der Wohnung lebenden Ehegatten; Liegenschaft mit mehreren Grundstücken; mehrere Gartenflächen; Zumutbarkeit der Beschreitung des Rechtswegs gegenüber Dritten;