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Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas versorgt werden, müssen rechtzeitig über Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preiserhöhungen informiert werden

EuGH-EntscheidungenEnergierechtHon.-Prof. Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2014/161ÖJZ 2014, 1108 Heft 23 und 24 v. 1.12.2014

EuGH 23.10.2014, C-359/11

Schlagwörter:

Transparenz; Grundversorgung; Liefervertrag; Energieversorgung; Verbraucherschutz;

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