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Servitut kann durch erkennbares Hindernis eingeschränkt werden

SachenrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennEvBl 2014/2EvBl 2014, 25 - 27 Heft 1 v. 1.1.2014

OGH 7.3.2013, 1 Ob 25/13b; OGH 27.6.2013, 1 Ob 77/13z

Schlagwörter:

Dienstbarkeit; Fahrrecht; Einschränkung; Fußsteig; Verjährung; Freiheitsersitzung; Baumpflanzung; Widersetzen; Erkennbarkeit; Wasserbezugsrecht;

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