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§ 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002; § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002

OGH-LeitsätzeWohnungseigentumsrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2014/129ÖJZ-LS 2014, 787 - 788 Heft 17 v. 1.9.2014

OGH 20.5.2014, 5 Ob 66/14p

Schlagwörter:

ordentliche Verwaltung; allgemeine Teile des Hauses; Rissbildungen; Bodenplatte; möglicher Wassereintritt; Durchführung von Erhaltungsarbeiten; Antragsrecht; Dringlichkeit; Finanzierbarkeit;

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