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Plädoyers als Gegenstand von Erörterung in den Entscheidungsgründen

StrafprozessrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. Eckart RatzEvBl 2014/100EvBl 2014, 680 - 682 Heft 14 und 15 v. 15.7.2014

Normen: § 12 Abs 2 StPO; § 13 Abs 3 zweiter Satz StPO; § 244 Abs 3 StPO; § 246 Abs 1 StPO; § 258 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 und Abs 8 lit b StPO; StPÄG 2014; §§ 28 ff SMG

Schlagwörter:

Strafrecht; Suchtgifthandel; Hauptverhandlung; Tatrichter; schriftliche Gegenäußerung; Anklageschrift; Privatgutachter; Privatgutachten; Beweisverfahren; notorische; Tatsachen; Beweismittel; allgemeine Erfahrungssätze; Beweisaufnahme; erhebliche; Schlussregeln; Beweisverwertungsverbot; Erörterung; zum Akt gelangt; Unvollständigkeit; Urteil; unzureichende Begründung; Urteilsgründe; Schöffengericht;

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