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Schriftform: Schriftliche Erklärung erfordert Zugang in der vorgeschriebenen Form

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christoph BrennEvBl 2014/82EvBl 2014, 564 - 565 Heft 12 v. 15.6.2014

OGH 23.1.2014, 1 Ob 237/13d

Schlagwörter:

Mietvertrag; Befristung; Schriftformgebot; Angebot; Annahme;

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