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Die Zahlungsdienste-RL gilt für alle Zahlungsempfänger

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph BrennÖJZ 2014/75ÖJZ 2014, 475 Heft 10 v. 15.5.2014

EuGH 9.4.2014, C-616/11

Schlagwörter:

Mobilfunkbetreiber; Zahlungsdienstleister; Zahlungsempfänger; Zahler; Zahlungsinstrument; Bearbeitungsentgelt; Zahlschein; Online-Banking;

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