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Gesellschaftsverhältnisse als verwandtes Rechtsinstitut zur zivilrechtlichen Stellvertretung?

ZivilrechtAufsatzMMag. Dr. Michael PucherÖJZ 2013/14ÖJZ 2013, 105 - 112 Heft 3 v. 1.2.2013

Normen: §§ 1002 ff ABGB; § 1175 ABGB

Schlagwörter:

Stellvertretung; Gesellschaftsrecht; Gemeinsamkeiten; Unterschiede; Zweck; mittelbare Stellvertretung; Treuhand; Ein-Personen-Gesellschaft;

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