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§ 181 b Abs 2 StGB ist Erfolgsqualifikation

StrafrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. Eckart RatzEvBl 2013/143EvBl 2013, 978 - 980 Heft 21 v. 1.11.2013

OGH 2.7.2013, 13 Os 32/13z

Schlagwörter:

vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen; Beseitigungsaufwand; Erfolgsqualifikation; Versuch; Nichtigkeitsgrund: Feststellungsmangel; Ausnahmesatz; Verjährung; ;

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