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Internationale Zuständigkeit bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt

ZivilprozessrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennEvBl 2013/71EvBl 2013, 500 - 503 Heft 11 v. 1.6.2013

OGH 20.11.2012, 5 Ob 104/12y

Schlagwörter:

Haager Kinderschutzübereinkommen; internationale Zuständigkeit; gewöhnlicher Aufenthalt; Lebensmittelpunkt; Aufenthaltswechsel; perpetuatio fori; Wirkung der erstinstanzlichen Entscheidung;

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