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§ 258 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/72ÖJZ-LS 2012, 425 Heft 9 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass gerichtsnotorische aber, aus Sicht des Angeklagten, unbekannte Tatsachen erläuterungsbedürftig sind und ein Zuwiderhandeln den Grundsätzen eines fairen Verfahrens entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 258 Abs 1 StPO

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