vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 105 Abs 3 ArbVG

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/65ÖJZ-LS 2012, 421 - 422 Heft 9 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der OGH mit seiner Entscheidung klar, dass eine verschlechternde Änderungsvereinbarung noch nicht so weit reicht, dass bestehende Ansprüche in Frage gestellt werden und eine darauf folgende Kündigung alleine deswegen noch kein verpöntes Motiv darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 3 ArbVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!