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§ 129 Z 2 StGB; § 29 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/56ÖJZ-LS 2012, 326 Heft 7 v. 1.4.2012

§ 129 Z 2 StGB; § 29 StGB

Der OGH hatte zu beurteilen, ob eine Handlung, bei der zwei Angeklagte ein verschlossenes Behältnis mitgenommen hatten und dieses zu einem späteren Zeitpunkt aufbrachen, den Tatbestand des § 129 Z 2 StGB erfüllt. Der Praxishinweis beschäftigt sich mit einem weiteren Aspekt des Falles: der Sonderbestimmung des § 29 StGB, welche ausnahmsweise eine Zusammenrechnung von Schadensbeträgen vorsieht.

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