Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, welcher Zeitpunkt für die Wortfolge "länger als ein Jahr" im Anwendungsbereich des § 107 Abs 4 2. S StGB maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 107b Abs 4 StGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, welcher Zeitpunkt für die Wortfolge "länger als ein Jahr" im Anwendungsbereich des § 107 Abs 4 2. S StGB maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 107b Abs 4 StGB
Schlagwörter: