Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob dem Gefährdeten bei Gewalt in der Wohnung die Wahl zwischen § 382b EO und § 382e EO offen steht.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO; § 382e EO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob dem Gefährdeten bei Gewalt in der Wohnung die Wahl zwischen § 382b EO und § 382e EO offen steht.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO; § 382e EO
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