Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Sache geht der OGH der Frage nach, ob Abrechnungsmängel als saniert gelten, wenn sie im Rahmen des Rechtsstreits korrigiert werden. Wie weit reicht die Mitwirkungspflicht des Werkbestellers?
Rechtsgrundlagen: § 1170 ABGB
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