Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung geht der OGH der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Erfüllungsgehilfe persönlich für Schadenersatzansprüche einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1311 ABGB
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung geht der OGH der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Erfüllungsgehilfe persönlich für Schadenersatzansprüche einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1311 ABGB
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