Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz vorwiegend mit dem zeitlichen Anwendungsbereich des KSÜ bei grenzüberschreitenden Obsorgefragen auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: Art 16 KSÜ; Art 53 KSÜ
Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz vorwiegend mit dem zeitlichen Anwendungsbereich des KSÜ bei grenzüberschreitenden Obsorgefragen auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: Art 16 KSÜ; Art 53 KSÜ