Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH in Anwendung des New York Übereinkommens Beglaubigungserfordernissen in Hinblick auf Schiedssprüche und damit verbundenen Vollstreckbarerklärungen zu.
Rechtsgrundlagen: § 614 ZPO; § 79 EO; Art IV NYÜ