Zusammenfassung: In entschiedener Sache thematisiert der erkennende Senat die Abschaffung der Invaliditätspension für kinderreiche Witwen per 31.12.2010. War die Aufhebung sachlich zu rechtfertigen?
Rechtsgrundlagen: § 658 Abs 2 ASVG; § 254 Abs 2 ASVG; § 271 Abs 2 ASVG; § 279 Abs 2 ASVG