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§ 31 Abs 4 KHVG

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/160ÖJZ-LS 2012, 976 Heft 21 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hält deutlich fest, dass ein Schadenregulierungsvertreter, der für ein ausländisches Versicherungsunternehmen tätig wird, kein zusätzlicher Haftpflichtiger ist und dem Geschädigten daher auch nicht als solcher zur Verfügung steht.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 4 KHVG

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