Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, ob ein ehemaliger Arbeitgeber einen Vertragsschluss mit einem Vertragspartner folgenlos ablehnen kann, weil in dessen Unternehmen sein ehemaliger Arbeitnehmer beschäftigt ist. Hat der Ex-Arbeitgeber für den Verdienstentgang des Arbeitnehmers einzustehen, wenn mit diesem ein zugesagter Arbeitsvertrag deswegen nicht eingegangen wird?
Rechtsgrundlagen: § 1157 ABGB