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§ 281 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/154ÖJZ-LS 2012, 927 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegend geht der erkennende Senat der Frage nach, welche Ziffern des § 281 Abs 1 StPO bei Führung einer Nichtigkeitsbeschwerde zu verwerten sind, wenn ein Gericht in Bezug auf die Willensausrichtung eines Angeklagten keine Aussage zu den einzelnen Tatbestandselementen trifft. Liegt ein Feststellungsmangel vor?

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 StPO

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