Zusammenfassung: Der Verfasser thematisiert mit seinem Beitrag das rechtliche Gehör im Außerstreitverfahren und spricht dahingehend neben der richterlichen Anleitungspflicht die Folgen der Nichtgewährung an.
Rechtsgrundlagen: § 105 AußStrG; § 13 AußStrG; § 58 AußStrG; § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG